REACH Information
Mit der Verabschiedung der europäischen Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH : Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) Ende 2006 ist am 1. Juni 2007 das für die europäische Chemieindustrie wichtigste und bislang umfangreichste Gesetzeswerk der EU in Kraft getreten.
Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Erarbeitung umfassender Informationen sowie durch Beschränkungen oder Verbote für bestimmte Stoffe zu verstärken. Wichtige Elemente von REACH sind die eigenverant¬wortliche Datenerstellung durch die Unternehmen und die durchgängige Weitergabe von Informationen in der Lieferkette bis hin zum Endverbraucher.
Schon in der Vergangenheit wurden Risiken, die von Medizinprodukten ausgehen könnten, durch die europäische Medizinprodukte Richtlinie 93/42/EWG umfänglich kontrolliert und unterliegen im Rahmen der CE Kennzeichnung einer Überwachung durch die benannten Stellen. Nunmehr müssen auch eingesetzte Chemikalien, welche im Sinne der REACH Verordnung einer Informationspflicht unterliegen, entsprechend benannt werden.
Inzwischen wurde die erste Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit Stand vom 28.10.08 veröffentlicht und entsprechend möchten wir Sie hiermit zu unseren Produkten informieren.
Folgende Produktgruppen enthalten DEHP [Bis(2-ethylhexyl) phthalat] CAS-Nr. 117-81-7 / EC_Nr. 204-211-0 in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massen %:
Dialysekanülen
Y-Adapter
Verlängerungsstücke
Infusions- und Überleitsysteme
Blutbeutel
Plasma Transferbeutel
Weitere Informationen zur REACH Verordnung erhalten Sie auch über die Europäische Chemikalienagentur (EChA) unter http://echa.europa.eu/chem_data_en.asp.

